Heilpraktikerin für Physiotherapie

Physiotherapeuten/innen sind weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung therapieren. Der vorherige Weg zum Arzt ist unumgänglich und lange Wartezeiten nach Überweisung zum Facharzt sind an der Tagesordnung.
Therapeuten/innen dürfen nur behandeln, was das jeweilige Rezept vorgibt. Es wird die Wahl der Therapieform, die Behandlungszeit und die Anzahl der zu leistenden Behandlungen pro Woche, sowie die Gesamtverordnungsmenge vorgeschrieben. Der sektorale Heilpraktiker hat die Fähigkeit und Erlaubnis eigenverantwortlich (auf seinen physiotherapeutischen Bereich) zu diagnostizieren und eine entsprechende Behandlung zu leisten.

Welche Vorteile bietet der Heilpraktiker für den Patienten?

  • Ohne Umwege direkt zur Therapie
  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung möglich
  • Behandlung ohne Zeitdruck
  • Im Notfall schnelle Hilfe

Kontakt: 

Abrechnung – Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechenden Heilpraktiker Zusatzversicherung bietet sich ein weiterer großer Vorteil an:
Die Rechnungen des Heilpraktikers für Physiotherapie können bei den Krankenkassen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden.
Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!

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